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Pressemitteilung vom 02.03.2018
Kritik und etwas Lob von Haus und Grund Düsseldorf für Koalitionsvertrag
Geplante Maßnahmen für Bauen und Wohnen werden Probleme in Ballungsräumen wie Düsseldorf nicht lösenDie Verhandler der Großen Koalition (GroKo) in Berlin haben die Eckpunkte für die Themen Bauen und Wohnen festgelegt. Insgesamt sind die bislang bekannt gewordenen Ergebnisse nicht geeignet, die Probleme in Ballungsräumen wie Düsseldorf zu lösen. Insbesondere die Verschärfung der Mietpreisbremse dient als reine Symbolpolitik nicht dazu, zugunsten der Mieter etwas zu bewegen. „Das von der Politik verordnete Heilmittel Mietpreisbremse hat seine therapeutische Unwirksamkeit bereits flächendeckend bewiesen“, sagt Dr. Johann Werner Fliescher, Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf. Dass die Koalition ein Vermieterstrafrecht für den Missbrauch einer Modernisierungsankündigung in das Mietrecht aufnehmen will, hält Fliescher in rechtlicher Hinsicht für systemwidrig und zudem für überflüssig. „Schließlich gibt es den Tatbestand des Betrugs bereits im Strafgesetzbuch“, so der Haus und Grund Vorstand.
Die Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung auf drei Euro in sechs Jahren wird energetische Modernisierungen und solche im Gebäudebestand unnötig verlangsamen. Dabei ist die geplante Veränderung tiefgreifend. Statt wie bisher elf Prozent der Kosten pro Jahr soll der Vermieter zukünftig für fünf Jahre befristet nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen dürfen.
Um den Wohnungsmangel in Ballungsräumen zu beheben, ist nach Auffassung der GroKo eine Erhöhung und Veränderung des Wohngeldes notwendig. Zwischen 2006 und 2015 ist die Anzahl der Wohngeld beziehenden Haushalte in Düsseldorf um 34 Prozent zurückgegangen, die ausgezahlte Summe um 16 Prozent gesunken. Insofern ist die im Koalitionsvertrag enthaltene Regelung zur Anpassung und Veränderung des Wohngeldes dann positiv zu bewerten, wenn sie entsprechend mit Leben gefüllt wird. Fliescher begrüßt darüber hinaus die Planungen für eine verbesserte steuerliche Abschreibung energetischer Modernisierungen im Gebäudebestand. Allerdings sei die geplante Sonderabschreibung bis 2021 für freifinanzierten Wohnungsbau im bezahlbaren Mietsegment zu kurz befristet.
Bei qualifizierten Mietspiegeln plant die Koalition eine Verlängerung des Bindungszeitraums von zwei auf drei Jahre, um damit den Mietenanstieg zu verringern. Dies wird zu einer nicht hinnehmbaren langfristigen Dämpfung der Mieten führen. Schließlich ist es schon jetzt so, dass Mietspiegel die Miethöhen der letzten vier Jahre vor ihrem Inkrafttreten berücksichtigen müssen. Wird der Betrachtungszeitraum verlängert, fließen immer mehr „alte“ Mieten in neue qualifizierte Mietspiegel ein. Darüber hinaus stellt die Ausweitung des Betrachtungszeitraums, bei dem die Koalition sich vorbehält, diesen noch einmal zu verlängern, eine unangemessene Ungleichbehandlung zu Regionen mit einfachen Mietspiegeln dar.
Die Förderung einkommensschwacher Haushalte mit Wohngeld schafft dauerhaft eine größere und breitere soziale Sicherheit als der Bau von Sozialwohnungen, für den die GroKo bis Ende 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen will. Bei Sozialwohnungen ist es allerdings so, dass sie nach einiger Zeit aus der Bindung fallen und dann die Bewohner mit entsprechenden Mietsteigerungen belegt werden.
Positiv bewertet Fliescher die Einführung eines Baukindergeldes von 1.200 Euro je Kind für einkommensschwache Haushalte. „Hierdurch steht ein effektives Instrument zur Verfügung, um finanziell schlechter gestellten Menschen mit Kindern die Bildung von Eigentum – etwa als Altersvorsorge – zu ermöglichen“, sagt der Vorstand. Zudem stimmt er den Plänen der Koalition zur Entbürokratisierung des Baurechts zu. Es sei zu hoffen, dass diese Schritte möglichst schnell und nachhaltig umgesetzt werden, um schon in der derzeitigen Lage eine Förderung des Neubaus zu bewirken. Allerdings widerspricht die geplante Mobilisierung von Bauflächen durch eine erhöhte Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke nicht nur dem Leistungsprinzip, sondern auch verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Die Grundsteuer als Substanzsteuer kann für ein unbebautes Grundstück im Verhältnis nicht höher sein als für ein bebautes. „Hierdurch werden letztlich die Grundstückspreise steigen, denn die erhöhte Grundsteuer wird in die Verkaufspreise einkalkuliert werden“, erläutert Fliescher.
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