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CDU und FDP schaffen Fristen für die Dichtheitsprüfung ab
Ein Dauerthema kommt zu einem erfreulichen Ende. CDU und FDP haben ein wesentliches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst: Eine Dichtheitsprüfung wird zukünftig nur noch bei Neubauten, bei Änderungen am Grundstück und in begründeten Verdachtsfällen notwendig.
Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll ab diesem Jahr nur noch bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen verlangt werden können. Bestehende Regelungen zur Prüfung industrieller oder gewerblicher Abwasseranlagen bleiben bestehen. Das, was CDU und FDP im Koalitionsvertrag zur Bildung der NRW-Landesregierung vereinbart haben, wird damit vollumfänglich umgesetzt. Beide Regierungsfraktionen haben bereits am 10. Dezember 2019 einen entsprechenden Antrag (Drucksache 17/8107) in den Landtag eingebracht. In dem Antrag wird die Landesregierung beauftragt, die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw), die die Dichtheitsprüfung in NRW näher regelt, anzupassen. Konkret wird § 8 Abs. 1 SüwVO Abw gestrichen. Es wird somit kein direkter Bezug mehr auf die DIN 1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 genommen. Solche DIN-Normen sind für Normalverbraucher ohne gesonderte Bezahlung nicht zugänglich und werden von so genannten „interessierten Kreisen“ (u.a. von Herstellern, der Industrie und Behörden) erarbeitet, ohne aber den parlamentarischen Gesetzgeber zu beteiligen.
Der § 8 Abs. 3 SüwVO erfährt hingegen die wesentlichen Änderungen und definiert den „begründeten Verdachtsfall“. So soll lediglich in Wasserschutzgebieten der Eigentümer eines Grundstücks die Abwasserleitungen unverzüglich von Sachkundigen auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen lassen müssen, wenn ihm bekannt ist, dass bei der Überprüfung des kommunalen Kanalnetzes entweder „Ausschwemmungen von Sanden und Erden, Ausspülungen von Scherben, Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit des häuslichen Kanals schließen lassen, oder Ablagerungen von solchem Material am Einlaufbereich des häuslichen Anschlusskanals in den kommunalen Kanal“ festgestellt wurden. Die gleiche Pflicht gilt auch dann, wenn Absackungen im Grundstücksbereich oder im Bürgersteigbereich, die auf eine Ausschwemmung von Sanden und Erden schließen lassen, oberhalb des Verlaufs des häuslichen Anschlusskanals festzustellen sind oder wenn mehrere Verstopfungen des Kanals in kurzer Zeit an den Stadtentwässerungsbetrieb gemeldet werden. In Nordrhein-Westfalen sind 400 Wasserschutzgebiete ausgewiesen, die 12 Prozent der Landesfläche ausmachen. Allerdings bestehen einige Städte wie Köln zur Hälfte aus Wasserschutzgebieten, in Ratingen und Düsseldorf sind es immerhin über 35 Prozent des Stadtgebietes.
Die zuständige NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat bereits angekündigt, dass die Vorstellungen der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen noch zu Jahresbeginn 2020 in der entsprechenden Verordnung umgesetzt werden sollen. Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen kritisieren hingegen die Entscheidung, weil „undichte private Abwasserleitungen das Grundwasser erheblich beeinträchtigen und unbehandeltes Abwasser direkt ins Erdreich gelangen“ würde. Allerdings ist die Kritik kein Widerspruch zum Antrag von CDU und FDP. Schließlich ist die Funktionsprüfung des Abwasserkanals dann durchzuführen, wenn entsprechende klar umrissene Verdachtsfälle vorliegen. Wird dabei festgestellt, dass der Kanal undicht ist, ist er auch entsprechend zu sanieren.
Der § 8 Abs. 3 SüwVO erfährt hingegen die wesentlichen Änderungen und definiert den „begründeten Verdachtsfall“. So soll lediglich in Wasserschutzgebieten der Eigentümer eines Grundstücks die Abwasserleitungen unverzüglich von Sachkundigen auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen lassen müssen, wenn ihm bekannt ist, dass bei der Überprüfung des kommunalen Kanalnetzes entweder „Ausschwemmungen von Sanden und Erden, Ausspülungen von Scherben, Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit des häuslichen Kanals schließen lassen, oder Ablagerungen von solchem Material am Einlaufbereich des häuslichen Anschlusskanals in den kommunalen Kanal“ festgestellt wurden. Die gleiche Pflicht gilt auch dann, wenn Absackungen im Grundstücksbereich oder im Bürgersteigbereich, die auf eine Ausschwemmung von Sanden und Erden schließen lassen, oberhalb des Verlaufs des häuslichen Anschlusskanals festzustellen sind oder wenn mehrere Verstopfungen des Kanals in kurzer Zeit an den Stadtentwässerungsbetrieb gemeldet werden. In Nordrhein-Westfalen sind 400 Wasserschutzgebiete ausgewiesen, die 12 Prozent der Landesfläche ausmachen. Allerdings bestehen einige Städte wie Köln zur Hälfte aus Wasserschutzgebieten, in Ratingen und Düsseldorf sind es immerhin über 35 Prozent des Stadtgebietes.
Die zuständige NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat bereits angekündigt, dass die Vorstellungen der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen noch zu Jahresbeginn 2020 in der entsprechenden Verordnung umgesetzt werden sollen. Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen kritisieren hingegen die Entscheidung, weil „undichte private Abwasserleitungen das Grundwasser erheblich beeinträchtigen und unbehandeltes Abwasser direkt ins Erdreich gelangen“ würde. Allerdings ist die Kritik kein Widerspruch zum Antrag von CDU und FDP. Schließlich ist die Funktionsprüfung des Abwasserkanals dann durchzuführen, wenn entsprechende klar umrissene Verdachtsfälle vorliegen. Wird dabei festgestellt, dass der Kanal undicht ist, ist er auch entsprechend zu sanieren.
Das einzige was mit der jetzigen Gesetzesänderung wegfällt, ist die verpflichtende, in der Regel überflüssige Dichtheitsprüfung von allen Kanälen in Wasserschutzgebieten. Darüber hinaus ist bis heute nicht nachgewiesen, dass eine signifikante Umweltrelevanz von aus undichten Kanälen stammenden häuslichen Abwässern besteht.
Für Haus & Grund Düsseldorf und den Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen stand die Dichtheitsprüfung seit zehn Jahren ganz oben auf der Agenda. So hat der Landesverband nicht nur an zahlreichen Sachverständigen-Anhörungen im Landtag teilgenommen. Allein in dieser Wahlperiode wurden zudem intensive Gespräche über die Dichtheitsprüfung unter anderem mit der NRW–Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), der umweltpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bianca Winkelmann, und dem CDU-Abgeordneten Rainer Deppe, den FDP-Landtagsabgeordneten Andreas Terhaag und Stephan Haupt sowie mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP, Bodo Löttgen und Christof Rasche, geführt. Haus & Grund hatte immer an die Einhaltung des Koalitionsvertrags appelliert. Dieses Versprechen haben CDU und FDP nunmehr eingelöst.
Für Haus & Grund Düsseldorf und den Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen stand die Dichtheitsprüfung seit zehn Jahren ganz oben auf der Agenda. So hat der Landesverband nicht nur an zahlreichen Sachverständigen-Anhörungen im Landtag teilgenommen. Allein in dieser Wahlperiode wurden zudem intensive Gespräche über die Dichtheitsprüfung unter anderem mit der NRW–Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), der umweltpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bianca Winkelmann, und dem CDU-Abgeordneten Rainer Deppe, den FDP-Landtagsabgeordneten Andreas Terhaag und Stephan Haupt sowie mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP, Bodo Löttgen und Christof Rasche, geführt. Haus & Grund hatte immer an die Einhaltung des Koalitionsvertrags appelliert. Dieses Versprechen haben CDU und FDP nunmehr eingelöst.
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