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Stecker-Solaranlagen

neue Gesetzgebung

seit September 2024

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Gesetzesänderung zu Balkon-Solaranlagen

Kleinsolaranlagen werden immer beliebter. Seit Mai 2024 dürfen stärkere Anlagen angeschlossen werden. Ende September hat der Bundesrat Erleichterungen für Balkonkraftwerke für Wohnungseigentümer und Mieter gebilligt. Was Balkonkraftwerke aktuell leisten, wie viel sie kosten und worauf man achten sollte und welche Anschlussbedingungen gelten erfahren Sie hier. 

Mit einer steckerfertigen Mini-Solaranlage kann jeder an der Energiewende teilhaben. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke wächst stetig. Mehr als 400.000 sind inzwischen in Deutschland in Betrieb. Immer mehr Menschen wollen selbst Strom erzeugen, um sich unabhängiger von Energiemarktpreisen zu machen und ihre Kosten zu senken. 

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk bzw. Steckersolargerät? 
Solarpanels anbringen, Stecker in die Steckdose stecken und Geld sparen: So lautet das Produktversprechen bei Balkonkraftwerken. Wegen ihrer einfachen Handhabung und der kompakten Abmessungen können auch Laien ohne Eigenheim die Mini-Solaranlagen zu Hause anbringen. Möglich ist das an einem Balkongeländer, an der Fassade, auf der Terrasse, auf der Garage oder auf dem Dach. 

Balkonkraftwerke bestehen meist aus ein oder mehreren Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom von Gleichstrom in Wechselstrom um. Danach kann der umgewandelte Strom direkt in eine Steckdose eingespeist werden. Der Stromzähler zu Hause läuft dann langsamer, weil weniger Energie aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Die Unterschiede zu größeren Photovoltaikanlagen sind die vereinfachte Montage und Anmeldung sowie die geringere Leistung. Achten Sie darauf, dass die gekauften Geräte die Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 und DIN VDE 0140-1 erfüllen. 

Wie viel Solarstrom lässt sich erzeugen? 
Labortechnisch hat ein Solarmodul 350 bis 470 Watt Ausgangsleistung. Eine handelsübliche Mini-Solaranlage mit zwei Modulen kann also die doppelte Menge Strom produzieren. Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Der Wechselrichter begrenzt dann die Einspeisung von Solarstrom in das häusliche Netz auf maximal 800 Watt. Manche Anlagen haben aber auch ein Strommessgerät. Das dient dann dazu, die maximale Einspeisung von 800 Watt um den Anteil des selbst verbrauchten Stroms zu erhöhen. Inzwischen gibt es auch Anlagen mit einem Speicher, den man sogar im Außenbereich platzieren kann. In dem Speicher (Kosten ab ca.1.000 Euro, je nach Ausführung) wird dann der nicht verbrauchte Strom für die Abendstunden zwischengespeichert. Wie viel Solarstrom ein Balkonkraftwerk wirklich liefert, hängt von mehreren Faktoren ab: Vor allem von Ausrichtung, Neigungswinkel, Beschattung und Sonneneinstrahlung vor Ort. Schon eine kleine Verschattung von einem Solarmodul kann aber zu deutlichen Ertragseinbußen führen, was gerade bei Anlagen, die an Balkonen angebracht sind, oft zu einer Mindererzeugung von Strom führt. Im Allgemeinen rechnet man bei Balkonsolaranlagen mit einem Ertrag von 400 - 600 kWh pro Jahr, was bei einem Strompreis von 0,35 Euro/ kWh eine Ersparnis von mindestens 140 Euro/Jahr entspricht. Die Lebensdauer einer Photovoltaikanlage liegt bei ca. 20 Jahren. 

Eine etwas genauere Ertragsprognose lässt sich mit dem Online-Berechnungstool der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin durchführen: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/ Weitere Informationen bietet der NRW-weite Solarkataster: https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster 

Förderung von Steckersolar 
Teilweise werden Steckersolaranlagen gefördert, zum Beispiel in Düsseldorf. Hier liegt die Förderhöhe bei 50 % (maximal 600 Euro). Haushalte mit geringem Einkommen (Düsselpassinhaber) können bei Erfüllung der Bedingungen eine Balkonsolaranlage sogar kostenlos anschaffen: https://www.duesseldorf.de/saga/klimafreundliches-wohnen-und-arbeiten/foerderthemen#c174930 Werden die Anlagen in Eigenleistung installiert, werden sie ebenfalls mit maximal 600 Euro in Düsseldorf gefördert. Voraussetzung ist die Anmeldung der Anlage im Markenstammregister und der Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen nach IEC 61215 sowie IEC 61730 für die PV-Module. Weitere Details unter: https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19-303. Es empfiehlt sich, in anderen Städten immer wieder nachzufragen, ob es Förderungen gibt. Dieser Bereich ist sehr dynamisch. 

Ab dem 1.1.2023 ist darüber hinaus beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer mehr zu zahlen, was grundsätzlich einer staatlichen Förderung von 19 % entspricht.

Eine Balkonsolaranlage muss angemeldet werden 
Für ein Balkonkraftwerk gilt in Deutschland eine Meldepflicht. Dementsprechend müssen Sie Ihre neue Anlage im Marktstammdatenregister https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR der Bundesnetzagentur registrieren. Die bürokratischen Anforderungen an diesen Prozess ist aber bei Balkonsolaranlagen deutlich geringer. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist bei Balkonsolaranlagen seit dem Frühjahr 2024 nicht mehr notwendig. 

Mieter und Wohnungseigentümer haben jetzt einen Anspruch auf die Installation von Steckersolaranlagen 
Mit der vom Bundesrat Ende September gebilligten Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Das Gesetz tritt allerdings erst in Kraft, wenn es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und ausgefertigt wurde. Damit ist wohl erst Ende Oktober zu rechnen. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können WEG-Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. 

Vereinbarung treffen
Allerdings haben Vermieter in solchen Fällen die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit dem Mieter abzuschließen, wonach dieser für fachgerechte Installation, Nachweis der Einhaltung von statischen Anforderungen und Versicherung der Anlage sorgt. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung Balkonsolar können Sie in dem Haus und Grund Düsseldorf Onlineshop Hugoria erwerben.
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