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Mieterschutzsatzung 2025 – 57 Städte und Kommunen betroffen
Die neue Verordnung tritt in NRW ab dem 1.3.2025 in Kraft
Zum 1. März 2025 treten einige weitreichende Änderungen für Vermieter in Kraft: In weiteren 39 Kommunen führt die Landesregierung die Mietpreisbremse ein und senkt die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 %. Von den nun insgesamt 57 Städten und Kommunen sind unter anderem auch Ratingen und Meerbusch davon betroffen.
Absenkung der Kappungsgrenze erweitert
Die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen trifft ab dem 1.3.2025 folgende Städte und Kommunen: Aachen, Alfter, Bad Lippspringe, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Bornheim, Brühl, Dormagen, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Elsdorf, Erftstadt, Erkrath, Frechen, Greven, Grevenbroich, Harsewinkel, Hennef, Hilden, Hürth, Kaarst, Kempen, Kerpen, Köln, Königswinter, Korschenbroich, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Lohmar, Lotte, Meckenheim, Meerbusch, Monheim, Münster, Neuss, Niederkassel, Ostbevern, Overath, Paderborn, Pulheim, Ratingen, Rheinbach, Rommerskirchen, Rösrath, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Telgte, Troisdorf, Wachtberg, Weilerswist, Wesseling. Die Regelung zur Kappungsgrenze ist bis zum 28. Februar 2030 gültig.
Verschärfung der Kündigungssperrfristverordnung
Sie haben Fragen zur neuen Mieterschutzverordnung? Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung, mit seinen Geschäftsstellen in Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch, unterstützt Sie gern.
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