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Pressemitteilung vom 15.03.2024

Ungerechte Grundsteuer: Land und Kommunen müssen handeln

NRW-Finanzminister Optendrenk kündigt an, gegen ungleiche Neuverteilung der Grundsteuerbelastung vorzugehen

Berechnungen der Kommunen zur neuen Grundsteuer zeigen, dass die Steuerlast für Gewerbegrundstücke stark sinken und für Grundstücke von Ein- und Zweifamilienhäusern erheblich steigen wird. Eine Ungerechtigkeit, die das Wohnen in NRW für Mieter und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich zu verteuern droht. 

Der Eigentümerverein Haus & Grund Düsseldorf begrüßt das Vorhaben von NRW-Finanzminister Optendrenk, gegen die ungleiche Neuverteilung der Grundsteuerbelastung vorzugehen. Dr. Werner Fliescher erklärte dazu: „Wir freuen uns, dass Finanzminister Optendrenk das Problem erkannt hat und etwas gegen diese Ungerechtigkeit tun möchte. Sein Plan, den Kommunen zu erlauben, für Gewerbegrundstücke einen anderen Hebesatz festzulegen als für Wohngrundstücke, ist im Grundsatz richtig. Wir empfehlen jedoch, dass das Land auch die Steuermesszahlen anpasst.“ 

Die Steuermesszahlen fließen in die Berechnung der Grundsteuer ein und liegen aktuell für Gewerbegrundstücke bei 0,34 Promille und für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille. „Das Land kann diese Steuermesszahlen ändern“, erklärt Fliescher, Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung. „Durch eine Vergrößerung der Differenz zwischen den beiden Werten könnte erreicht werden, dass die Grundsteuer-Reform Gewerbegrundstücke weniger stark entlastet und Wohngrundstücke weniger stark belastet.“ Da das Land diese Anpassung für alle Kommunen zentral vornehmen kann, ließe sich damit ein großer Teil der neu entstandenen Ungerechtigkeit schnell und einfach korrigieren.

„Den Kommunen sollte aber auf jeden Fall die Möglichkeit eingeräumt werden, durch differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke die Unterschiede ausnivellieren zu können“, rät Fliescher. „Das ist wichtig, weil die Belastungsverschiebungen durch die Grundsteuer-Reform nicht in allen Kommunen genau gleich hoch ausfallen.“ Land und Kommunen müssten jetzt gemeinsam eingreifen und verhindern, dass das Wohnen für selbstnutzende Eigentümer und für Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern in Nordrhein-Westfalen künftig erheblich teurer wird. Mieter zahlen die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung.

Pressekontakt

Dr. Johann Werner Fliescher

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