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Pressemitteilung vom 04.09.2024
Grundsteuer: wichtige neue Regelung für Eigentümer in NRW!
Achtung! wichtiges Gesetz
NRW hat bei der Grundsteuer mehr Rechtssicherheit geschaffen. Hat das Finanzamt ein Grundstück viel zu hoch bewertet, können die Eigentümer jetzt den Gegenbeweis antreten. Darauf weist der Eigentümerverein Haus & Grund hin.
Von der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet, ist bereits am 10. August in Nordrhein-Westfalen das neue Grundsteuerhebesatzgesetz NRW in Kraft getreten. Der Eigentümerverein Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung macht jetzt auf dessen hohe Bedeutung aufmerksam: „Mit dem neuen Gesetz hat der Gesetzgeber nicht wie geplant nur den Kommunen erlaubt, für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzusetzen“, berichtet Vorstand Dr. Werner Fliescher. „Vielmehr hat das Land mit dem Gesetz den Bürgern auch erlaubt, einen abweichenden Grundstückswert zu beweisen.“
Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hatte im Mai gerügt, wenn ein Grundstück vom Finanzamt um mindestens 40 Prozent zu hoch bewertet wurde, müssten Eigentümer das Gegenteil beweisen dürfen, um eine ungerecht hohe Besteuerung abwenden zu können (Beschlüsse vom 27.05.2024, Az.: II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)). Weil das Bundesgesetz diesen Gegenbeweis nicht vorsieht, hat NRW diese Möglichkeit jetzt mit § 2 seines neuen Grundsteuerhebesatzgesetzes geschaffen.
Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstücks um 40 Prozent oder mehr übersteigt, sollten auf Empfehlung von Haus & Grund Deutschland beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. „Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene“, sagt Dr. Werner Fliescher, Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hatte Haus & Grund Deutschland erstritten. Daraufhin hatte der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen, dem der örtliche Verein Haus & Grund Düsseldorf angehört, in der Anhörung des Landtags zum geplanten Grundsteuerhebesatzgesetz auf die Regelungslücke hingewiesen und ein Gegensteuern angeregt. Der Gesetzgeber hat diese Anregung dann kurzfristig noch ins Gesetz aufgenommen. „Dadurch genießen Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW jetzt eine sichere Rechtsgrundlage für ihr weiteres Vorgehen“, lobt Fliescher.
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