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Zur geplanten Reform der Straßenausbaubeiträge

Künftig sind die Kommunen in der Pflicht

CDU und FDP haben am 02.07.2019 ihre Pläne zur Reform der Straßenausbaubeiträge vorgestellt. Dr. Werner Fliescher, Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung, sagt dazu: „Ich habe mir gewünscht, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, aber mit diesem Ergebnis können Eigentümer durchaus zufrieden sein.“

Auch wenn er keine vollständige Abschaffung vorsieht, sei der Kompromiss von CDU und FDP für die Straßenausbaubeiträge eine sehr deutliche Verbesserung zur aktuellen Rechtslage, erklärte Dr. Fliescher von Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung: „Diese Reform kann für eine Entlastung sorgen.

In vielen Städten wie Düsseldorf oder Ratingen würden die Beiträge für Anliegerstraßen von 80 auf 40 Prozent halbiert.“ Voraussetzung ist aber, dass sich die betroffenen Kommunen dazu entschließen, auf den Fördertopf des Landes zurückzugreifen und damit die neue Staffelung der Anlieger-beiträge anzuwenden.

Wenn die Kommunen sich hierzu entschließen beträgt der Anliegeranteil für Anliegerstraßen 40 Prozent, für Haupterschließungsstraßen 30 Prozent, bei Hauptverkehrsstraßen für Fahrbahnen und Radwege 10 Prozent und Parkstreifen und Gehwege 40 Prozent, bei Hauptgeschäftsstraßen für die Fahrbahnen und Radwege 35 Prozent und für Parkstreifen und Gehweg 40 Prozent.

Insgesamt werden dafür vom Land jährlich 65 Mio. Euro zur Entlastung der Bürger bereitgestellt. Die Kommunen können rückwirkend die Forderung für Maßnahmen beantragen, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden.

Dr. Fliescher betont: „Schön wäre es gewesen, wenn die neue Staffelung verpflichtend gewesen wäre. Die Kommunen sind nach Inkrafttreten der Reform aufgefordert, die bisherige Mustersatzung nicht mehr anzuwenden, um in den Genuss des Förderprogramms zu kommen. Damit hat es jede Kommune selbst in der Hand, eine bürgerfreundliche Kommune zu sein. Wir werden die die Städte in unserem Vereinsgebiet (Düsseldorf, Meerbusch, Ratingen) entsprechend auffordern ihre Satzungen anzupassen und Förderanträge beim Land zu stellen. „Darüber hinaus wird mit der Reform auch eine verpflichtende Bürgerbeteiligung vor Beginn der Straßenausbaumaßnahmen implementiert.

Betroffene Anlieger können so zukünftig zeitlich vor er Maßnahme Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und die damit zusammenhängenden Kosten nehmen. Zudem wird bei der Reform des Kommunalabgabengesetzes auch ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung eingeführt. Der bisherige Zinssatz hierfür beträgt 6 Prozent und wird mit der Reform dynamisch an den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz angepasst.

Zudem wird eine Härtefallregelung eingeführt, die dazu führen soll das kein Bürger über die Maßen belastet wird. „Damit kann vermieden werden, dass die Straßenausbaubeiträge Eigentümer zum Verkauf ihrer Immobilie zwingen“, sagt Dr. Fliescher.

» zur Pressemitteilung vom 15.11.2018

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