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Was jetzt auf Eigentümer zukommt
Die neue Grundsteuer
Aktuelles zum Bundesmodell
Grundsteuer-Bundesmodell: Niedrigere Werte können jetzt geltend gemacht werden
- in entsprechender Anwendung des § 198 Abs. 2 BewG regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses i. S. d. §§ 192 ff. BauGB oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen;
- darüber hinaus in entsprechender Anwendung des § 198 Abs. 3 BewG ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt zustande gekommener Kaufpreis über den zu bewertenden Grundbesitz dienen, wenn die maßgeblichen Verhältnisse der wirtschaftlichen Einheit gegenüber den Verhältnissen am Hauptfeststellungszeitpunkt unverändert sind.
- Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken gelten die obigen Grundsätze entsprechend. In diesen Fällen ist für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück ein Gesamtwert zu ermitteln, der zu ermitteln wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde. In Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ein Gesamtwert für den Grund und Boden sowie für das Gebäude zu ermitteln.
- der Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Wert um mindestens 40 % übersteigt,
- der Grundsteuerwert bereits bestandskräftig festgestellt wurde und
- die Feststellung nicht mehr nach den Korrekturvorschriften der AO änderbar ist, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung (§ 222 Abs. 3 BewG) vorliegen.
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Gut zu wissen
Aktuelle Pressemitteilungen
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Hintergrund
Nach neuem Recht wurden die Grundstücke erstmals zum Stichtag 1. Januar 2022 bewertet. Zudem können Gemeinden künftig die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke erheben. Diese liegt höher als die normale Grundsteuer. Für Grundstücksbesitzer soll so ein Anreiz geschaffen werden, die Flächen zu bebauen und möglichst schnell Wohnraum zu schaffen.
Verschiedene Modelle in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben sich für individuelle Grundsteuermodelle entschieden. Diese Modelle sind deutlich bürokratieärmer, weil sie oft nur Grundstücksfläche und Gebäudefläche berücksichtigen und teilweise mit pauschalen Faktoren für die Lage des Objektes im Stadtgebiet garniert werden.
Das komplexeste Modell ist das Bundesmodell des heutigen Bundeskanzlers und damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD), für das sich unter anderem auch NRW entschieden hat. In diesem Modell wird das Ziel verfolgt, durch eine Vielzahl von Variablen möglichst genau den Wert des Grundstücks und des Gebäudes abzubilden, was für die Erhebung der Grundsteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht notwendig ist. Gerechnet wird dafür mit Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, statistischer Nettokaltmiete, Gebäudefläche, dem Gebäudealter und einer Mietniveaustufe. Allein die zur Erhebung der Grundsteuer auszufüllenden Bögen haben mit Ausfüllhinweisen einen Umfang von 70 Seiten. Sie wurden am 24.12.2021 im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Berechnung der Grundsteuer
Auf Basis der Angaben stellt das Finanzamt einen Grundsteuerwert fest. Aus diesem ergibt sich dann der Grundsteuermessbescheid, der ebenfalls vom Finanzamt erlassen wird. Hieraus wird die örtliche Gemeinde ab 2025 einen Grundsteuerbescheid ermitteln. Der Grundsteuerbescheid errechnet sich aus einer Multiplikation der Grundsteuermesszahl mit dem Hebesatz, den die jeweilige Gemeinde individuell festlegt. Natürlich kann jeder Schritt der Erhebung der neuen Grundsteuer mit Fehlern behaftet sein, was grundsätzlich zu einer Prozesslawine führen kann. Dies gilt gerade für das in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommende Bundesmodell, das mit den meisten Parametern arbeitet.
Einspruch einlegen
Gegen den Grundsteuermess- und Grundsteuerwertbescheid ist als Rechtsmittel der Einspruch zulässig. Diese kann nur innerhalb eines Monats nach Erhalt der Bescheide eingelegt werden. Nachfolgend stellen wir ein entsprechendes Muster zur Einlegung eines Einspruchs zur Verfügung. Dort haben wir einige Argumente aufgeführt, anhand derer wir von einer Verfassungswidrigkeit der Erhebung der Grundsteuer ausgehen. Da Grundstückssituationen aber sehr unterschiedlich sind, sollten Fehler, die im Bereich der Erhebung der Grundsteuer aufgefallen sind im Rahmen des Einspruchs auch individuell vermerkt werden. Hierfür haben wir in den Entwurf entsprechende drei Bereiche vorgesehen. Zudem haben wir in dem Mustereinspruch die bislang bekannten Aktenzeichen zu Klageverfahren gegen die Grundsteuer im Bundesmodell aufgeführt.
Wo finde ich die Daten zum Grundstück und Gebäude?
Daten zum Grundstück
Der Bodenwert kann online bei den Informationssystemen für Bodenrichtwerte (BORIS.nrw.de) recherchiert werden. Bundesweite Werte erhält man online bei dem Portal des Bundes für Bodenrichtwerte (bodenrichtwerte-boris.de).
Benötigt wird die genaue Grundstücksbezeichnung. Diese kann man entweder dem Kaufvertrag der Immobilie oder einem Grundbuchauszug entnehmen, der ebenfalls im Rahmen des Kaufs übersendet wird. Die Grundstücksfläche kann im Grundbuchauszug entnommen werden.
Daten zum Gebäude
Die Wohnfläche ergibt sich aus den Plänen der Architekten. Das Baualter des Gebäudes kann aus der Fertigstellungsanzeige des Bauamtes entnommen werden.
Bei den Merkmalen durchschnittlicher Nettomietwert oder Mietstufen hilft bei der Onlineabgabe der Steuererklärung das Portal ELSTER oder bei analoger Abgabe setzt das Finanzamt die notwendigen Werte an. Die angesetzten Mietwerte stammen vom statistischen Bundesamt und haben deswegen unter Umständen nichts mit den tatsächlich erzielbaren Mieten oder denen im Mietspiegel zu tun.
Bei der Gebäudeart unterscheidet das Bundesmodell zwischen Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus und Eigentumswohnung.
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