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Die Verteilung der CO₂-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter

Zum 1.1.2021 wurde die CO₂-Abgabe eingeführt. Begonnen mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO₂, steigt die Abgabe jährlich. 2024 fielen 45 Euro pro Tonne an, 2025 beträgt der Preis 55 Euro. Ab 2027 soll für die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt werden.

CO₂-Preis, pro Tonne CO₂ in €Benzin (ct/i)Diesel (ct/l)Heizöl (ct/l)Erdgas (ct/10kWh*)
2021257,07,97,9
2022308,49,59,4
2023359,911,111,0
20244512,714,214,2
20255515,517,417,3

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2021 (2023 wurde die Erhöhung ausgesetzt, der CO2-Preis je Tonne blieb unverändert bei 30 Euro). 

CO₂-Abgabe nach 10-Stufen-Modell belastet Vermieter

Seit dem 1.1.2023 verlangt der Gesetzgeber von Vermietern, einen Teil der von ihnen gezahlten CO₂-Abgabe nicht in der Heizkostenabrechnung umzulegen, sondern an die Mieter zurückzuerstatten, wo doch die Mieter mit ihrem Heizverhalten diese Kosten verursacht und auch das CO₂ erzeugt haben. Die Begründung: Mieter können sich die Art der Beheizung vermeintlich nicht aussuchen. Daher wird Druck auf vermietende Eigentümer erzeugt, das Haus zu dämmen oder die Heizung zu ändern.

Mit dem 10-Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO₂-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO₂-Kosten seit dem 1.1.2023 anteilig zwischen Mietern und Vermietern umgelegt.

CO₂-Ausstoß des vermieteten Gebäudes/Wohnung pro m² Wohnfläche und JahrAnteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO₂/m²/a100 %0 %
12 bis < 17 CO₂/m²/a90%10 %
17 bis < 22 CO₂/m²/a80 %20 %
22 bis < 27 CO₂/m²/a70 %30 %
27 bis < 32 CO₂/m²/a60 %40 %
32 bis < 37 CO₂/m²/a50 %50 %
37 bis < 42 CO₂/m²/a40 %60 %
42 bis < 47 CO₂/m²/a30 %70 %
47 bis < 52 CO₂/m²/a20 %80 %
≥ 52 CO₂/m²/a5 %95 %

Hier können Sie die CO₂-Anteile selbst berechnen:

CO₂-Rechner

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