Die Höhe der CO₂-Abgabe, auch CO₂-Steuer genannt, steigt bis 2025 auf 55 Euro je Tonne. Vermieter müssen davon bis zu 95% zahlen, ohne den Verbrauch beeinflussen zu können.
Zum 1.1.2021 wurde die CO₂-Abgabe eingeführt. Begonnen mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO₂, steigt die Abgabe jährlich. 2024 fielen 45 Euro pro Tonne an, 2025 beträgt der Preis 55 Euro. Ab 2027 soll für die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt werden.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2021 (2023 wurde die Erhöhung ausgesetzt, der CO2-Preis je Tonne blieb unverändert bei 30 Euro).
Seit dem 1.1.2023 verlangt der Gesetzgeber von Vermietern, einen Teil der von ihnen gezahlten CO₂-Abgabe nicht in der Heizkostenabrechnung umzulegen, sondern an die Mieter zurückzuerstatten, wo doch die Mieter mit ihrem Heizverhalten diese Kosten verursacht und auch das CO₂ erzeugt haben. Die Begründung: Mieter können sich die Art der Beheizung vermeintlich nicht aussuchen. Daher wird Druck auf vermietende Eigentümer erzeugt, das Haus zu dämmen oder die Heizung zu ändern.
Mit dem 10-Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO₂-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO₂-Kosten seit dem 1.1.2023 anteilig zwischen Mietern und Vermietern umgelegt.
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