Seit dem 1.1.2023 gelten neue Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Seit dem 1.1.2023 gelten die aktuellen Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Gegenüber Januar 2020 wurden die geltenden Beträge um 15,17 % entsprechend dem zwischenzeitlich gestiegenen Verbraucherpreisindex angehoben. Grundlage hierfür sind die §§ 26 Abs. 4, 28 Abs. 5 a und 41 Abs. 2 S. 2 der II. Berechnungsverordnung (II. BV), die eine Veränderung der Pauschalen vorsehen in Höhe der Änderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland von Oktober 2019 bis Oktober 2022 (Basis 2015= 100).
Infoblatt Mietanpassung Sozialbau 11-2022
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