So setzen Sie die Höhe der Miete bei einer Neuvermietung sinnvoll fest.
Bei einer Neuvermietung fragen sich viele Eigentümer, wie viel Miete sie verlangen können. Oft sind Angebote in Immobilienportalen nicht repräsentativ und bieten keine validen Anhaltspunkte. Die Vereinbarungen, die Sie treffen, wenn Sie Ihre Wohnung neu vermieten, stellen die Weichen für die Zukunft, oft für viele Jahre. Daher sollten sie gut überlegt sein.
Als ein verlässliches Mittel zur Festlegung der Miethöhe dienen die jeweils aktuellen Mietspiegel. Sie legen die Grundwerte für die Berechnung der Nettomieten fest. Hier werden Faktoren wie beispielsweise Baujahr, Stadtviertel, Wohnlage oder Ausstattung zur Festlegung einer ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigt.
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass die zulässige Miete bei Wiedervermietungen nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen bei der Erstvermietung.
Die Wohnfläche hat erhebliche Auswirkungen auf die Miethöhe, denn maßgeblich für die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Preis pro Quadratmeter. Nun stellt sich allerdings das Problem, dass es vier verschiedene gültige Methoden gibt, die Wohnfläche zu berechnen. Die am häufigsten angewandte ist die Wohnflächenverordnung. Danach werden Zimmer, Küchen und Bäder zu 100% eingerechnet, Balkone und Dachterrassen je nach Qualität zwischen 25% und 50%. Räume mit einer Höhe von 1-2 Metern zu 50% und Treppen mit mehr als 3 Stufen, Fenster- und Türnischen gar nicht, ebensowenig wie Kellerräume oder Dachböden.
Der Nachteil der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung liegt darin, dass sie die Wohnfläche geringer kalkuliert, als es die Berechnung nach DIN 277 hinsichtlich Balkone und Dachschrägen tut.
Lassen Sie sich beraten, welche Berechnungsmethode für Sie die vorteilhafteste ist und wie Sie die Miethöhe für Ihr Objekt sinnvoll festgelegen, um die Weichen für ein partnerschaftliches und einträgliches Mietverhältnis zu stellen.
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Ein Mietspiegel ist für Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch jeweils das einzige rechtlich gültige Mittel, die Miethöhe für die dortigen Wohnungen zu berechnen und Mieten in bestehenden Mietverhältnissen zu erhöhen.
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