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Schönheitsreparaturen – Regelungen zum Zustand von Mietwohnungen

Besondern bei Auszug eines Mieters kann es zu Unstimmigkeiten über Schönheitsreparaturen kommen. Insbesondere zählen dazu das Streichen, Lackieren und Tapezieren oder die Reinigung oder Erneuerung des Bodenbelags.

Diese Arbeiten müssen von einem Mieter nur dann ausgeführt werden, wenn die Wohnung seitens des Vermieters renoviert übergeben wurde oder dem Mieter für den unrenovierten Zustand der Wohnung ein angemessener Ausgleich gewährt wurde. Allerdings bedarf es dazu einer entsprechenden, rechtssicher formulierten Klausel im Mietvertrag.

Eine unwirksame Vereinbarung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen führt nach der Rechtsprechung des BGH immer dazu, dass der Vermieter nach § 535 BGB verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen in der Wohnung des Mieters regelmäßig auszuführen, da er die überlassene Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten hat.

Was bedeutet das nun im Einzelnen für die Vermieter?

  1. Sollte die Klausel zur Ausführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter unwirksam sein, ist der Vermieter verpflichtet, in gewissen Abständen die Schönheitsreparaturen für den Mieter auszuführen.
  2. Wurde im Mietvertrag die Ausführung von Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen und die Wohnung bei Mietbeginn renoviert überlassen oder ein angemessener Ausgleich für die bei Mietbeginn nicht ausgeführten Schönheitsreparaturen vereinbart, so muss der Mieter regelmäßig die Schönheitsreparaturen ausführen.
  3. Haus und Grund Düsseldorf hat seine Mietverträge entsprechend angepasst. Dort kann ein Vermieter auch vereinbaren, dass in dem Mietverhältnis weder Mieter noch Vermieter Schönheitsreparaturen ausführen.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – aber auch der Instanzgerichte – zum Thema Schönheitsreparaturen ist komplex. Ebenso gibt es viele unterschiedliche Regelungen in den oft seit vielen Jahren bestehenden Mietverträgen.

Lassen Sie sich als Mitglied von Haus und Grund von unseren erfahrenen Juristen und Juristinnen zu dem Thema beraten, wenn Sie Fragen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen haben.

Wir empfehlen Ihnen bei Neuvermietungen die Nutzung des rechtssicheren Mietvertrags von Haus und Grund Düsseldorf, der laufend entsprechend der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung aktualisiert wird.

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