In Düsseldorf gilt die am 12.10.2019 erstmals in Kraft getretene und am 10.03.2022 neu gefasste Wohnraumschutzsatzung.
In Düsseldorf gilt die am 12.10.2019 erstmals in Kraft getretene und am 10.03.2022 neu gefasste Wohnraumschutzsatzung. Sie regelt, dass in der Stadt kein Wohnraum mehr länger als sechs Monate leer stehen darf und die private Zimmervermietung über Portale wie Airbnb eingeschränkt wird. Die Satzung soll verhindern, dass Wohnungen nicht mehr dem eigentlichen Wohnen dienen, sondern der privaten Zimmervermittlung oder gar aus Spekulationsgründen leer stehen. Bei Verstößen greift die Satzung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro ein.
Nach der Satzung benötigt man eine Genehmigung, wenn eine gewerbliche Zimmervermietung erfolgt. Seit 1. Juli 2022 muss jede neu angebotene Kurzzeitvermietung eine Wohnraum-Identitätsnummer enthalten. Darüber hinaus darf ohne Genehmigung nicht mehr als die Hälfte einer Wohnung im Rahmen einer privaten Zimmervermittlung vermietet werden.
Nach der Satzung benötigt man auch eine Genehmigung, wenn Wohnraum abgebrochen wird oder Wohnraum länger als sechs Monate leer steht. Nicht jeder Leerstand wird sanktioniert. Gründe für längeren Leerstand können beispielsweise Umbau oder ein schlechter Zustand der Wohnung sein, der eine Vermietung unmöglich macht.
Eine Genehmigung benötigt auch derjenige, der eine Wohnung zu einer Gewerbeeinheit – sei es eine Verkaufsstelle, eine Arztpraxis oder auch Kanzleiräume umwandeln möchte.
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