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Wohnungstauschbörse Düsseldorf der Landeshauptstadt Düsseldorf

Mit der Veränderung individueller Lebens- und Familienverhältnisse ändern sich im Laufe der Zeit auch die Anforderungen an die eigene Wohnung. Seniorinnen und Senioren leben beispielsweise in Wohnungen, die ihnen nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden sind und möchten sich deshalb verkleinern. Auf der anderen Seite suchen Familien, deren Wohnung zu klein geworden ist, nach einem größeren Zuhause. Möglicherweise kann hier der Tausch von Wohnungen eine Lösung bieten.

Online-Portal Wohnungstausch Düsseldorf

Das Amt für Wohnungswesen der Landeshauptstadt Düsseldorf hat zu diesem Zweck eine Wohnungstauschbörse als Ergänzung zum städtischen Umzugsmanagement eingerichtet. Hierzu wurde in Kooperation mit der swap-me UG das Online-Portal Wohnungstausch Düsseldorf entwickelt. Interessierte können sich kostenlos registrieren, ihre Wohnung zum Tausch anbieten und nach einem geeigneten Tauschpartner beziehungsweise nach einem passenden Wohnungsangebot suchen.

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Unterstützung des Wohnungsamts Düsseldorf

Logistische Unterstützung

Im Rahmen der Wohnungstauschbörse bietet das Amt für Wohnungswesen Unterstützung bei der Registrierung sowie beim Einstellen eines Gesuches an und ist bei der Kontaktaufnahme zu möglichen Tauschpartner sowie bei Verhandlungen mit dem jeweiligen Vermieter behilflich.

Die Vermieterpauschale

Für die Zustimmung zum Wohnungstausch können die jeweiligen Vermieter auf Antrag einen zweckfreien Zuschuss von jeweils 2.500 Euro erhalten.

Städtischer Zuschuss

Kosten für die Anmietung einer angemessenen Übergangswohnung sowie für die vorübergehende Einlagerung des Hausstandes können mit einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro bezuschusst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die betroffenen Vermieterinnen oder Vermieter müssen dem Wohnungstausch schriftlich zustimmen.
  • Die Tauschwohnungen müssen im Düsseldorfer Stadtgebiet liegen.
  • Die betroffene Tauschpartnerin oder der betroffene Tauschpartner muss Hauptmieterin bzw. Hauptmieter der jeweiligen Wohnung sein.
  • Es dürfen keine Mietschulden vorliegen oder Räumungsverfahren anhängig sein.
  • Ihr Einkommen liegt innerhalb bestimmter Grenzen: Grundlage sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Umzugshilfen bis 5.000 Euro

Ferner wird unter bestimmten Umständen ein städtischer Zuschuss von insgesamt maximal 5.000 Euro für Umzugskosten, rechtlich notwendige Renovierungsarbeiten oder anfallende Doppelmieten gewährt. Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Zuschuss wird vor Unterzeichnung des Mietvertrages beantragt.
  • Sie sind mindestens 60 Jahre alt sind oder besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80.
  • Die alte Wohnung ist nicht bedarfsgerecht.
  • Der Umzug erfolgt innerhalb Düsseldorfs in eine andere Wohnung.
  • Ihr Einkommen liegt innerhalb bestimmter Grenzen: Grundlage sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
  • Der Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro je haushaltsangehöriger Person wird nicht überschritten. Oberhalb dieser Freibetragsgrenze muss das vorhandene Vermögen zur Finanzierung des Umzuges eingesetzt werden.

Wohnungsanpassung

Sie haben eine neue Wohnung gefunden, die im Wesentlichen Ihren Bedürfnissen entspricht. Allerdings sind bauliche Änderungen erforderlich, damit Sie sicher und problemlos in der Wohnung leben können, zum Beispiel der Austausch der Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche, die Beseitigung einer Balkonschwelle oder die Anbringung eines Handlaufs.

Dazu können Beratungs- und Unterstützungsangebote der Wohnberatung von allen Ratsuchenden kostenlos, unverbindlich und einkommensunabhängig in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung einer Umbaumaßnahme zu erhalten.

Städtischer Zuschuss

Sie können als Mieter/Mieterin einen Zuschuss erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Auftrag an die Handwerker wurde noch nicht vergeben.
  • Sie sind mindestens 60 Jahre alt oder besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80.
  • Der Umbau ist notwendig und erfolgt nicht rein vorsorglich.
  • Ihr Einkommen liegt innerhalb bestimmter Grenzen: Grundlage sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
  • Der Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro je haushaltsangehöriger Person wird nicht überschritten. Oberhalb dieser Freibetragsgrenze muss das vorhandene Vermögen zur Finanzierung der Umbaumaßnahme eingesetzt werden.

Der städtische Zuschuss wird nicht gewährt zur Finanzierung von Neuanschaffungen, Genossenschaftsanteilen und der Kaution.

Nähere Informationen und weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote gibt es im Internet unter:
www.wohnungstauschduesseldorf.de
Telefon: 0211-8992777
E-Mail schreiben https://www.wohnungstauschduesseldorf.de/kontakt

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