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Die Soziale Erhaltungssatzung in Düsseldorf

Was bedeutet die neue Soziale Erhaltungssatzung für Bauherren, Eigentümer und Investoren?

Seit Mai 2025 gilt im Gebiet „Bilk-Mitte“ Düsseldorfs erste Soziale Erhaltungssatzung – weitere könnten folgen. Ziel der Satzung ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in bestimmten Gebieten. Durch Genehmigungspflichten bei baulichen Maßnahmen sollen soziale Verdrängungseffekte abgemildert werden.

Für die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Bestandshaltende bedeutet dies: Der Rückbau, bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen bedürfen im Satzungsgebiet einer Genehmigung – insbesondere, wenn sie zur Aufwertung der Immobilie und infolgedessen zur Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner führen können.

Erfahren Sie, wie die Satzung konkret angewendet wird und was im Bauantragsverfahren zu beachten ist.

Ablauf

  • Begrüßung
    Marcel Abel, Vizepräsident, IHK Düsseldorf
  • Fachvortrag „Soziale Erhaltungssatzungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf“
    Kai Fischer, Leiter Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Düsseldorf, Team Stabsstelle Soziale Erhaltungssatzung, Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Düsseldorf

    • – Ausgangslage & Hintergründe
    • – Satzungsgebiet „Bilk-Mitte“ & Anwendung der Satzung
    • – Genehmigungsfähige und nicht genehmigungsfähige bauliche Maßnahmen
    • – Ausblick
  • Offene Fragerunde mit dem Stadtplanungsamt

Die IHK Düsseldorf lädt Sie in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf ein, sich in der Online-Informationsveranstaltung praxisnah zu informieren und Fragen zu stellen.

Anmeldung ausschließlich hier:

https://ihkportal.de/duesseldorf/#/tibrosVD/event/2532SOZERD01

Kontakt

Renate Labunski
Telefon: 0211 3557-274
E-Mail: Renate.Labunski@duesseldorf.ihk.de

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