So schön die bunten Blätter sind, für Eigentümer bedeuten sie auch viel Arbeit und Verantwortung. Doch, wer muss das Laub eigentlich wann und wie beseitigen?
Der Herbst ist da, hierzulande färben sich die Blätter bunt und beginnen, von den Bäumen zu fallen. Auf Gehwegen können sie besonders bei Nässe zur Gefahr für Fußgänger werden. Daher muss das Laub weg. Aber wer muss wann dafür sorgen?
Grundstückseigentümer tragen in aller Regel die Verantwortung dafür, dass das Herbstlaub auf den ans Grundstück angrenzenden Gehwegen entfernt wird. Meist haben die Kommunen ihnen nämlich die sogenannte Verkehrssicherungspflicht übertragen. Es kann Ausnahmen geben, weil die Kommune manche Stellen selbst fegt, zum Beispiel, um eine Bushaltestelle frei zu halten. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Zuständigkeit mit einer Nachfrage bei der Stadtverwaltung klären.
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Straßenreinigungsverzeichnis Stand 2023 Straßenreinigungsverzeichnis Änderungen 2026
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Abfallwegweiser
Straßenreinigung
Wer zur Laubbeseitigung verpflichtet ist, muss nicht unbedingt selbst zum Besen greifen. Eigentümer können einen Dienstleister damit beauftragen, Vermieter ihre Mieter verpflichten. Dazu ist eine entsprechende Regelung im Mietvertrag erforderlich. Der Vermieter muss überwachen, ob das Laub auch wirklich beseitigt wird. Die Mieter müssen nicht täglich nachkehren. Aber eine dicht geschlossene Laubdecke muss weg, gerade bei Nässe. Passanten müssen im Herbst durchaus mit Gefahren durch Laub rechnen. Nur zwischen 7 und 20 Uhr können sie laubfreie Gehwege erwarten.
Wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass regelmäßig gefegt wurde, haftet er auch nicht für Schäden, wenn trotzdem jemand verunfallen sollte. In einer Wohnungseigentumsanlage sind alle Eigentümer gemeinsam für die Laubbeseitigung verantwortlich. Wenn die Eigentümer gemeinsam einen Dienstleister damit beauftragen, lassen sich die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.
Egal, wer das Herbstlaub entfernt: Auf Laubbläser oder Laubsauger sollte man möglichst verzichten. Die Geräte sind sehr laut und für viele Kleintiere eine Todesfalle. Wegen des Lärms gelten zudem starke zeitliche Einschränkungen: Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erlaubt den Einsatz von Laubbläsern nur zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr. Bei Verstoß drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Der gute, alte Besen kann dagegen jederzeit flexibel zum Einsatz kommen.
Je nach Örtlichkeiten bietet die Stadtverwaltung verschiedene, meist kostenfreie Optionen
Detaillierte Infos erhalten Sie unter AWISTA Kommunal
Menge: Bis zu 1 m³ pro Tag ist für private Haushalte kostenlos. Standorte der AWISTA-Recyclinghöfe:
Die Abgabe dort ist für größere gewerbliche oder private Mengen kostenpflichtig. Details finden Sie bei AWISTA Kommunal. Standort:
Düsseldorf-Hamm, Auf dem Draap 40, Tel.: 0211.15 35 99 Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.00 – 17.00 Uhr, Sa 9.00 – 14.00 Uhr
Eine Kofferraumladung (bis 500 l) ist kostenlos für Düsseldorfer Bürger und Bürgerinnen.
Termine unter: AWISTA Kommunal Düsseldorf Umweltamt
Wer einen Garten hat, kann das Laub ideal kompostieren oder als schützende Mulchschicht (z. B. für Igel und Insekten) liegen lassen.
Achtung: Das Verbrennen von Laub ist im Stadtgebiet von Düsseldorf streng verboten.
In Ratingen sind Laubsäcke käuflich erhältlich zu 0,70 € je Sack (120 l). Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Ratingen.
Diese können bis zum 31. Dezember 2026 am jeweiligen Entleerungstermin der braunen Biotonne an die Straße gestellt werden. Dabei gilt: Höchstgewicht pro Sack: 10 Kilo, maximal 20 Säcke pro Abfuhrtermin.
Kompostierungsanlage in Ratingen (KDM) Lintorfer Weg 83, Ratingen, Tel.: 02102.3022 0 Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.00 – 17.00 Uhr, Sa 9.00 – 14.00 Uhr
Eine Kofferraumladung (bis 500 l) kostet 8,70 Euro. Anlieferungen über 500 l werden verwogen und sind kostenpflichtig.
Dort, wo der Straßenanlieger selbst reinigen muss, auf seinem Privatgrundstück oder auf Gehwegen), muss er auch das Laub selbst entsorgen. Woher das Laub stammt spielt keine Rolle.
Die Blätter müssen entweder zum Wertstoffhof der Stadt Meerbusch in Strümp,Berta-Benz-Straße 10, zur Deponie oder Kompostierungsanlage gebracht werden. Alternativ können Sie bei der regelmäßigen kostenlosen Grünbündelsammlung der Stadt Laub in Säcken vor die Tür stellen – Termine und Adressen erfahren Sie im Umweltkalender –
Weitere Informationen: Umweltkalender 2026
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