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Dichtheitsprüfung in NRW

Seit dem 13.08.2020 gilt die zuvor verpflichtende Dichtheitsprüfung („oft auch Kanal-TÜV genannt“) für häusliches Abwasser nicht mehr.

Diese Verpflichtung besagte, dass alle privaten Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten, die nach 1965 errichtet wurden, turnusmäßig einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Zwar sind nur 12 % der NRW-Landesfläche Wasserschutzgebiete, teilweise liegen diese jedoch in Großstädten. So sind in Düsseldorf fast 30 % des Stadtgebiets betroffen.

Seither ist die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser in Kraft und begrenzt die bisherige Pflicht zum Kanal-TÜV auf Neubauten und konkrete Verdachtsfälle, wie beispielsweise Funktionsstörungen oder Senkungen auf dem Grundstück.

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