Zum 1. Januar 2025 wurde die Grundsteuer neu geregelt. Was bedeutet das für Eigentümer in Nordrhein Westfalen?
Die Grundsteuer wurde neu geregelt. Zuvor wurde sie anhand von Einheitswerten berechnet, die aus dem Jahr 1964 (West) und aus dem Jahr 1935 (Ost) stammten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies als verfassungswidrig erklärt. Die Neuregelung sollte die Bewertung verfassungskonform gestalten. Dafür wurden die bislang geltenden Steuermesszahlen gesenkt.
Nach neuem Recht wurden die Grundstücke erstmals zum Stichtag 1. Januar 2022 bewertet. Zudem können Gemeinden künftig die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke erheben. Diese liegt höher als die normale Grundsteuer. Für Grundstücksbesitzer soll so ein Anreiz geschaffen werden, die Flächen zu bebauen und möglichst schnell Wohnraum zu schaffen.
Die neue Grundsteuer musste erstmalig zum 1.1.2025 gezahlt werden.
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben sich für individuelle Grundsteuermodelle entschieden. Diese Modelle sind deutlich bürokratieärmer, weil sie oft nur Grundstücksfläche und Gebäudefläche berücksichtigen und teilweise mit pauschalen Faktoren für die Lage des Objektes im Stadtgebiet garniert werden.
Das komplexeste Modell ist das Bundesmodell des ehemaligen Bundeskanzlers und damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD), für das sich unter anderem auch NRW entschieden hat. In diesem Modell wird das Ziel verfolgt, durch eine Vielzahl von Variablen möglichst genau den Wert des Grundstücks und des Gebäudes abzubilden, was für die Erhebung der Grundsteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht notwendig ist. Gerechnet wird dafür unter anderem mit Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, statistischer Nettokaltmiete, Gebäudefläche, dem Gebäudealter und einer Mietniveaustufe.
Auf Basis der Angaben stellt das Finanzamt einen Grundsteuerwert fest. Aus diesem ergibt sich dann der Grundsteuermessbescheid, der ebenfalls vom Finanzamt erlassen wird. Hieraus wird die örtliche Gemeinde ab 2025 einen Grundsteuerbescheid ermitteln. Der Grundsteuerbescheid errechnet sich aus einer Multiplikation der Grundsteuermesszahl mit dem Hebesatz, den die jeweilige Gemeinde individuell festlegt. Natürlich kann jeder Schritt der Erhebung der neuen Grundsteuer mit Fehlern behaftet sein, was grundsätzlich zu einer Prozesslawine führen kann. Dies gilt gerade für das in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommende Bundesmodell, das mit den meisten Parametern arbeitet.
Aus dem Grundsteuermessbescheid wird später die Grundsteuer durch Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde errechnet. Aufgrund der stark gestiegenen Immobilien- und Grundstückswerte ist damit zu rechnen, dass die Grundsteuer tendenziell höher ausfällt, als zum jetzigen Zeitpunkt. Da aber die Höhe der Grundsteuer von dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde abhängig ist, setzt sich Haus und Grund intensiv dafür ein, dass die neue Grundsteuer durch die jeweilige Gemeinde aufkommensneutral erhoben wird.
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