Wer vermietetes Eigentum selbst nutzen möchte, benötigt gute Argumente.
Als Eigentümer einer Wohnung kann man frei darüber verfügen denken viele. Doch so einfach ist es nicht, insbesondere dann, wenn der Wohnraum vermietet ist. Lebenslagen können sich ändern und ein Eigentümer möchte eine Wohnung, die aktuell vermietet ist, nun selbst nutzen, oder an einen engen Angehörigen oder Freund vermieten, oder er hat die vermietete Wohnung gerade gekauft und möchte selbst einziehen. Wann besteht die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung? Damit diese erfolgreich ist, müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
Die Bedingungen regelt § 573 Absatz 2 im BGB. So darf beispielsweise nur der Vermieter selbst oder enge Familienangehörige oder aktuelle Mitbewohner den Wohnraum beanspruchen. Und er muss triftige, nachvollziehbare Gründe dafür haben. Diese können beispielsweise veränderte Lebensumstände sein, die sehr genau dargestellt werden müssen.
Selbst wenn juristisch betrachtet alle Gegebenheiten den Anforderungen entsprechen, können Eigenbedarfskündigungen scheitern. Daher ist es unbedingt ratsam, eine Eigenbedarfskündigung von Fachleuten bearbeiten zu lassen. Die erfahrenen Juristen und Wohnungswirte von Haus und Grund Düsseldorf unterstützen Sie als Mitglied in allen Belangen einer Eigenbedarfskündigung, formulieren die Kündigung und beraten Sie hinsichtlich der Vorgehensweise.
Welche Kündigungsfrist gesetzlich greift, ist von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig und wird durch das Gesetz geregelt:
Wurde die Wohnung jedoch vor dem Verkauf in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gilt im Geltungsbereich der Mieterschutzsatzung in NRW eine Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von 8 Jahren (§ 577 a Absatz 1 BGB).
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine komplexe Angelegenheit und wird vor Gericht stets als Einzelfall behandelt, bei dem die Interessen beider Seiten abgewogen werden. Insofern gibt es viele Fallstricke zu beachten. Daher unsere eindringliche Bitte: Lassen Sie sich kompetent beraten. Fehler können Sie teuer zu stehen kommen oder gar die Klage scheitern lassen und Ihre Ansprüche zunichtemachen.
Haus und Grund Düsseldorf unterstützt Sie kompetent und mit langjähriger Erfahrung dabei, Ihre Interessen fair und erfolgreich durchzusetzen.
Nutzen Sie unser Weiterbildungsangebot! Durchgeführt von den versierten Juristen und Betriebswirten von Haus und Grund Düsseldorf.
Die Seminare sind zugleich Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV.
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Formale, inhaltliche und rechtliche Anforderungen zur Kündigung wegen Eigenbedarf. Autor Dr. Hans Reinold Horst
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