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Eigenbedarfskündigung

Eigentümer einer Wohnung zu sein bedeutet nicht unbedingt, frei darüber verfügen zu können. Ist die Wohnung vermietet, und möchte der Eigentümer selbst einziehen, ist eine Eigenbedarfskündigung erforderlich. Damit diese auch erfolgreich ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und triftige Gründe vorliegen.

Eigenbedarfskündigung

Ob sich die Lebenssituation verändert hat oder eine Immobilie erworben wurde – es kann viele Gründe geben, weshalb ein Eigentümer eine derzeit vermietete Wohnung künftig selbst nutzen oder einer anderen Person vermieten möchte. Wann jedoch ist eine Eigenbedarfskündigung möglich? Damit diese wirksam ist, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden.

§ 573 Absatz 2 BGB regelt die Frage nach Eigenbedarf. Danach darf der Vermieter den Wohnraum nur für sich selbst, für enge Familienangehörige oder für Personen aus seinem Haushalt beanspruchen. Außerdem müssen und nachvollziehbare Gründe vorliegen, z. B. veränderte persönliche oder berufliche Lebensumstände.

Vorgehensweise

Selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt zu sein scheinen, können Eigenbedarfskündigungen in der Praxis scheitern. Deshalb ist es äußerst ratsam, besonnen vorzugehen und die Kündigung von Fachleuten prüfen und zu lassen. Haus und Grund Düsseldorf unterstützt Sie als Mitglied mit erfahrenen Juristen und Wohnungswirten: bei der inhaltlich korrekten Formulierung der Kündigung, bei der rechtlichen Einschätzung des Einzelfalls und bei allen Fragen zur strategischen Vorgehensweise.

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses:

  • unter 5 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist
  • 5 bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
  • über 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist

Wurde die Wohnung vor dem Verkauf in Wohnungseigentum umgewandelt, gilt im Bereich der nordrhein-westfälischen Mieterschutzsatzung zudem eine Kündigungssperrfrist von 8 Jahren nach Umwandlung (§ 577a Abs. 1 BGB).

Besonderheiten bei der Durchsetzung

Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtlich anspruchsvoll und wird von Gerichten stets als individueller Einzelfall bewertet. Dabei werden die Interessen von Mieter und Vermieter sorgfältig abgewogen – entsprechend groß ist die Zahl möglicher Ausnahmen, Stolperfallen, Härtefallregelungen und Ähnliches.

Daher unser ausdrücklicher Rat: Lassen Sie sich unbedingt fachkundig beraten. Fehler können teuer werden oder sogar dazu führen, dass Ihr Anspruch scheitert.

Haus und Grund Düsseldorf begleitet Sie zuverlässig und mit langjähriger Erfahrung dabei, Ihre Rechte fair und erfolgreich durchzusetzen.

Eigenbedarfskündigung – das liefern wir Ihnen

Wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Erfahrung. In unseren Seminaren vermitteln wir Ihnen Fachkenntnisse, die Haus und Grund Broschüren sind speziell für Immobilieneigentümer konzipiert und mit unseren Mietverträgen schließen sie rechtssichere Vereinbarungen.

Kündigung des Mieters wegen Eigenbedarf Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen ACHTUNG! Mitgliederrabatt nur mit Kundenkonto

Rechtssicherer Mietvertrag für Wohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser

Formale, inhaltliche und rechtliche Anforderungen zur Kündigung wegen Eigenbedarf. Autor Dr. Hans Reinold Horst

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Was müssen Sie bei einer Eigenbedarfskündigung beachten?

  • Wer möchte Eigenbedarf durchsetzen: Benötigen Sie die Wohnung für sich selbst, für enge Familienangehörige oder für Personen aus dem eigenen Haushalt?
  • Warum wird diese Wohnung benötigt: Welche Gründe haben Sie, genau in diese Wohnung einziehen zu müssen?
  • Welche Kündigungsfristen gelten: Je nach Dauer des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist bei einer Eigenbedarfskündigung zwischen 3 und 9 Monaten. In NRW gilt zudem eine Umwandlungssperrfrist bei vorheriger Umwandlung in eine Eigentumswohnung von 8 Jahren.
  • Welche Erfolgschancen bestehen: Gerichte betrachten jede Eigenbedarfskündigung als individuellen Einzelfall. Die Interessen des Eigentümers und die des Mieters werden gegeneinander abgewogen. Ausnahmen und Besonderheiten können ebenso eine Rolle spielen wie beispielsweise Härtefälle.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Eigenbedarfskündigung

  • Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Kann ich auf Eigenbedarf klagen?

    Grundsätzlich können Sie als Eigentümer Eigenbedarf beanspruchen, wenn Sie diesen glaubwürdig begründen können.

  • Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?

    Die Kündigungsfrist bei einer Eigenbedarfsklage hängt von der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses ab.

    • unter 5 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist
    • 5 bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
    • über 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist

    Wurde die Wohnung vor dem Verkauf in Wohnungseigentum umgewandelt, gilt im Bereich der nordrhein-westfälischen Mieterschutzsatzung zudem eine Kündigungssperrfrist von 8 Jahren nach Umwandlung (§ 577a Abs. 1 BGB).

  • Kann ich für meine Tante Eigenbedarf beanspruchen?

    Nein. Eigenbedarf ist nur für den Eigentümer selbst, nahe Verwandte oder aktuelle Mitbewohner möglich.

  • Kann ich Eigenbedarf für meinen Bruder beanspruchen

    Ja, Geschwister gehören zu den engsten Verwandten.

  • Wie lange muss ich warten wenn die Wohnung vor dem Verkauf in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde?

    In Nordrhein-Westfalen 8 Jahre, plus der Kündigungsfrist abhängig von der Dauer des Mietvertrages.

  • Ich erfülle alle Voraussetzungen. Steht mir Eigenbedarf immer zu?

    Nein. Gerichte betrachten jede Eigenbedarfskündigung als individuellen Einzelfall. Die Interessen des Eigentümers und die des Mieters werden gegeneinander abgewogen. Ausnahmen und Besonderheiten können ebenso eine Rolle spielen wie beispielsweise Härtefälle. Und selbst wenn Sie ein positives Urteil erwirkt haben, kann die Umsetzung des Eigenbedarfs problematisch werden. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich von Experten beraten zu lassen.

  • Wie kann ich mich gütlich einigen?

    Die beste Option ist immer eine einvernehmliche Lösung ohne dass Sie den Weg einer Eigenbedarfskündigung gehen müssen. Sie können beispielsweise dem Mieter – sofern vorhanden – eine Ersatzwohnung anbieten oder ihn bei der Wohnungssuche und beim Umzug unterstützen.

  • Ich habe eine Wohnung gekauft in die ich erst in ein paar Jahren einziehen möchte. Wie kann ich mich absichern?

    Wenn Sie die Wohnung neu vermieten, können Sie einen befristeten Mietvertrag abschließen. Aber Achtung! Auch hier gelten einige Einschränkungen und Regeln. Nutzen Sie idealerweise den Mietvertrag von Haus und Grund Düsseldorf, um Ihr Vorhaben rechtskräftig zu vereinbaren. Vor allem aber: Lassen Sie sich von unseren Experten VORHER beraten. Kleine Fehler können große Probleme nach sich ziehen.

    Ist die Wohnung bereits vermietet, sind Sie an vorhandene Mietverträge gebunden.

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