Eigentümer einer Wohnung zu sein bedeutet nicht unbedingt, frei darüber verfügen zu können. Ist die Wohnung vermietet, und möchte der Eigentümer selbst einziehen, ist eine Eigenbedarfskündigung erforderlich. Damit diese auch erfolgreich ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und triftige Gründe vorliegen.
Ob sich die Lebenssituation verändert hat oder eine Immobilie erworben wurde – es kann viele Gründe geben, weshalb ein Eigentümer eine derzeit vermietete Wohnung künftig selbst nutzen oder einer anderen Person vermieten möchte. Wann jedoch ist eine Eigenbedarfskündigung möglich? Damit diese wirksam ist, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden.
§ 573 Absatz 2 BGB regelt die Frage nach Eigenbedarf. Danach darf der Vermieter den Wohnraum nur für sich selbst, für enge Familienangehörige oder für Personen aus seinem Haushalt beanspruchen. Außerdem müssen und nachvollziehbare Gründe vorliegen, z. B. veränderte persönliche oder berufliche Lebensumstände.
Selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt zu sein scheinen, können Eigenbedarfskündigungen in der Praxis scheitern. Deshalb ist es äußerst ratsam, besonnen vorzugehen und die Kündigung von Fachleuten prüfen und zu lassen. Haus und Grund Düsseldorf unterstützt Sie als Mitglied mit erfahrenen Juristen und Wohnungswirten: bei der inhaltlich korrekten Formulierung der Kündigung, bei der rechtlichen Einschätzung des Einzelfalls und bei allen Fragen zur strategischen Vorgehensweise.
Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses:
Wurde die Wohnung vor dem Verkauf in Wohnungseigentum umgewandelt, gilt im Bereich der nordrhein-westfälischen Mieterschutzsatzung zudem eine Kündigungssperrfrist von 8 Jahren nach Umwandlung (§ 577a Abs. 1 BGB).
Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtlich anspruchsvoll und wird von Gerichten stets als individueller Einzelfall bewertet. Dabei werden die Interessen von Mieter und Vermieter sorgfältig abgewogen – entsprechend groß ist die Zahl möglicher Ausnahmen, Stolperfallen, Härtefallregelungen und Ähnliches.
Daher unser ausdrücklicher Rat: Lassen Sie sich unbedingt fachkundig beraten. Fehler können teuer werden oder sogar dazu führen, dass Ihr Anspruch scheitert.
Haus und Grund Düsseldorf begleitet Sie zuverlässig und mit langjähriger Erfahrung dabei, Ihre Rechte fair und erfolgreich durchzusetzen.
Wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Erfahrung. In unseren Seminaren vermitteln wir Ihnen Fachkenntnisse, die Haus und Grund Broschüren sind speziell für Immobilieneigentümer konzipiert und mit unseren Mietverträgen schließen sie rechtssichere Vereinbarungen.
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Formale, inhaltliche und rechtliche Anforderungen zur Kündigung wegen Eigenbedarf. Autor Dr. Hans Reinold Horst
Grundsätzlich können Sie als Eigentümer Eigenbedarf beanspruchen, wenn Sie diesen glaubwürdig begründen können.
Die Kündigungsfrist bei einer Eigenbedarfsklage hängt von der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses ab.
Nein. Eigenbedarf ist nur für den Eigentümer selbst, nahe Verwandte oder aktuelle Mitbewohner möglich.
Ja, Geschwister gehören zu den engsten Verwandten.
In Nordrhein-Westfalen 8 Jahre, plus der Kündigungsfrist abhängig von der Dauer des Mietvertrages.
Nein. Gerichte betrachten jede Eigenbedarfskündigung als individuellen Einzelfall. Die Interessen des Eigentümers und die des Mieters werden gegeneinander abgewogen. Ausnahmen und Besonderheiten können ebenso eine Rolle spielen wie beispielsweise Härtefälle. Und selbst wenn Sie ein positives Urteil erwirkt haben, kann die Umsetzung des Eigenbedarfs problematisch werden. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich von Experten beraten zu lassen.
Die beste Option ist immer eine einvernehmliche Lösung ohne dass Sie den Weg einer Eigenbedarfskündigung gehen müssen. Sie können beispielsweise dem Mieter – sofern vorhanden – eine Ersatzwohnung anbieten oder ihn bei der Wohnungssuche und beim Umzug unterstützen.
Wenn Sie die Wohnung neu vermieten, können Sie einen befristeten Mietvertrag abschließen. Aber Achtung! Auch hier gelten einige Einschränkungen und Regeln. Nutzen Sie idealerweise den Mietvertrag von Haus und Grund Düsseldorf, um Ihr Vorhaben rechtskräftig zu vereinbaren. Vor allem aber: Lassen Sie sich von unseren Experten VORHER beraten. Kleine Fehler können große Probleme nach sich ziehen.
Ist die Wohnung bereits vermietet, sind Sie an vorhandene Mietverträge gebunden.
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