Haus und Grund Düsseldorf hat gemeinsam mit dem Düsseldorfer Mieterverein eine neue Mietrichtwert-Tabelle für die Landeshauptstadt erstellt.
Der Mietspiegel ist für Düsseldorf das einzige rechtlich gültige Mittel, die Miethöhe für die mehr als 350.000 Wohnungen in Düsseldorf zu berechnen und Mieten in bestehenden Mietverhältnissen zu erhöhen. Andere Angaben, etwa aus Internetportalen, geben nicht nur verzerrte Werte wieder, sie sind auch rechtlich unverbindlich.
Alle zwei Jahre bringen der Verband der Haus- und Wohnungseigentümer Haus und Grund Düsseldorf zusammen mit dem Düsseldorfer Mieterverein einen neuen Mietspiegel heraus. Auf Basis dieser Tabelle haben Vermieter bei freifinanzierten Wohnungen die Möglichkeit, die Mieten anzupassen. Die aktuelle Tabelle zeigt, dass die Bestandsmieten in der Landeshauptstadt langsamer steigen als die Inflation.
Sie erhalten den Mietspiegel als PDF-Download oder in gedruckter Form (zzgl. Versandkosten) gegen eine Schutzgebühr von 4 Euro inkl. MwSt. in unserem Webshop HUGORIA oder in einer der Geschäftsstellen von Haus und Grund in Düsseldorf und Umgebung.
Mietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf sowie die Städte Ratingen und Meerbusch
Formular-Vordruck zur Mieterhöhung für freifinanzierten Wohnraum (Nettomiete), Teil-Inklusiv- oder Inklusiv-Miete (Bruttomiete), Indexmiete, preisgebundenen Wohnraum
Beispielhafte Berechnung
Das Gebäude hat das Baujahr 1973. Ein Zuschlag oder Abschlag für ein Stadtquartiers ist nicht zu bilden und die Wohnung liegt in einer mittleren Wohnlage. Die Wohnung ist mit zentraler Beheizung und Bad/Dusche ausgestattet. Es sind Isolierglasfenster im gesamten Objekt vorhanden. Zusätzlich sind folgende Modernisierungsmaßnahmen erfolgt:
Die Wohnung ist 75 m² groß. Die Wohnung verfügt über keinen Personenaufzug. Kabelanschluss oder Satellitenempfang sind vorhanden. Zudem ist eine Türsprechanlage vorhanden.
Die Bandbreite ist dem Mietspiegel zu entnehmen. Dort ist ebenfalls der jeweilige Mittelwert zu finden. Für das Baujahr 1973 muss der Wert aus der Baujahresklasse 1961- 1976 entnommen werden.
Die Bandbreite beträgt somit €/m² 7,83 bis €/m² 10,10. Der Mittelwert beträgt €/m² 8,97.
Da hier drei Modernisierungsmerkmale vorliegen, kann ein erhöhter Grundwert angesetzt werden. Hierbei wird der Mittelwert zwischen dem zuvor ermittelten Mittelwert (€/m² 8,97) und dem oberen Eckwert der Bandbreite (€/m²10,10) berechnet.
Der neue Grundwert beträgt €/m² 9,54. (€/m² 8,97 + €/m² 10,10 : 2 = €/m² 9,54)
Für die Haussprechanlage ist laut Mietspiegel ein Zuschlag von €/m² 0,05 hinzuzurechnen. (Weitere Zu- oder Abschläge sind je nach Ausstattung der Wohnung möglich.)
Mietwert 9,54 €/m² + Zuschlag Haussprechanlage 0,05 €/m² = 9,59 €/m²
Für die Beispielwohnung mit einer Größe 75 m² errechnet sich eine neue mtl. Nettomiete von € 719,25 (75 m² x €/m² 9,59 = € 719,25).
Bei nicht einvernehmlichen Mieterhöhungen muss der Vermieter die Mieterhöhung zwei volle Monate vorher schriftlich ankündigen und berechnen.
Zum 1. März 2025 hat das Land NRW im Rahmen der Mieterschutzverordnung die Absenkung der Kappungsgrenze in NRW für 57 Städte und Kommunen auf 15 % festgelegt. Konkret bedeutet dies: Ein Vermieter darf in Düsseldorf die Miete innerhalb von 3 Jahren die Miete um maximal 15 % erhöhen.
Gerne beschaffen wir für Sie gegen Gebühr Mietspiegel weiterer Städte in Deutschland (sofern verfügbar). Bitte wenden Sie sich dazu an: info@hugoria.de
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