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Gültige Pauschalen im sozialen Wohnungsbau

Ab dem 1.1.2026 gelten die aktuellen Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Gegenüber Januar 2023 wurden die geltenden Beträge um 8,37 % entsprechend dem zwischenzeitlich gestiegenen Verbraucherpreisindex angehoben. Grundlage hierfür sind die §§ 26 Abs. 4, 28 Abs. 5 a und 41 Abs. 2 S. 2 der II. Berechnungsverordnung (II. BV), die eine Veränderung der Pauschalen vorsehen in Höhe der Änderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland von Oktober 2022 bis Oktober 2025 (Basis 2020= 100).

Mieterhöhung – so gehen Sie vor

Die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können ab dem 01.01.2026  angehoben werden. Die Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden, damit sie in Kraft treten kann. Die Fristen berechnen sich nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz. Je nachdem, ob die Erklärung bis zum 15. oder nach dem 15. eines Monats abgegeben wurde, gilt eine unterschiedliche Frist: Bis einschließlich 15. ein voller Monat, nach dem 15. zwei volle Monate.
Allerdings besteht gem. § 4 Abs. 8 Neubaumietenverordnung (NMV) auch die Möglichkeit, die Erhöhung rückwirkend ab 01.01.2026 geltend zu machen, wenn in einem Mietvertrag eine so genannte Rückwirkungsklausel vorgesehen ist und die Voraussetzungen des § 9 NMV erfüllt sind. Eine solche Klausel ist in unseren neuesten Formularverträgen Haus und Grund Düsseldorf unter § 3 Abs. 1 a enthalten. Diese können in unserem Webshop HUGORIA erworben werden.
Neben der Begründung und Erläuterung der Mieterhöhung mit den gestiegenen Kostenpauschalen muss auch ein Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt werden, aus dem die neuen Pauschalen und die neue Kostenmiete, die zur Erhöhung führen, entnommen werden können. Hierzu reicht eine Zusatzberechnung gem. § 39 a II. BV aus.
Diese vereinfachte Zusatzberechnung nach § 39 a II. BV für Objekte in NRW kann in den Geschäftsstellen Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch oder in unserem Webshop HUGORIA erworben werden. Für Objekte außerhalb NRWs beraten wir unsere Mitglieder gern persönlich.
Gerne führt Haus und Grund Düsseldorf auch für seine Mitglieder gebührenpflichtig die diesbezüglichen Berechnungen durch. Näheres unter Schriftverkehr

Instandhaltungskosten abhängig vom Baujahr des Hauses

Zu beachten ist die Abhängigkeit der Instandhaltungskosten vom Baujahr des Hauses. Somit kann das eine oder andere Haus sich mittlerweile in einer anderen Baujahresgruppe befinden, mit dem Ergebnis einer höheren Kostenpauschale für Instandhaltung. Damit rücken die jeweiligen Abgrenzungsjahrgänge der jüngsten und der mittleren Baujahresgruppe in die nächste ältere und damit in eine höhere Instandhaltungskostenpauschale auf. Im Jahr 2026 sind hiervon betroffen die Abgrenzungsjahrgänge 2004 und 1994. Nach der gültigen gesetzlichen Regelung des § 28 II. BV wird heute nur noch von drei Altersklassen gesprochen, und die Bezugsfertigkeit des Hauses kann aus der geprüften Schlussabrechnung bzw. der ersten Wirtschaftlichkeitsberechnung entnommen werden.

Die aktuellen Pauschalen im Überblick:

Instandhaltungskosten jährlich bis 31.12.2025ab 01.01.2026
Bezugsfertig am Ende des Kalenderjahres vor mindestens 32 Jahren17,18 €/m²18,62 €/m²
Bezugsfertig am Ende des Kalenderjahres vor mindestens 22 Jahren13,45 €/m²14,58 €/m²
Bezugsfertig am Ende des Kalenderjahres vor weniger als 22 Jahren10,61 €/m²11,50 €/m²
Erhöhung bei Aufzug1,50 €/m²1,63€/m²
Abzug bei Fernwärme0,29 €/m²0,31 €/m²
Abzug wegen kleinerer lnstandhaltungen, die durch den Mieter übernommen werden1,57 €/m²1,70 €/m²
Schönheitsreparaturen durch Vermieter 12,69 €/m²13,75 €/m²
Je Garage oder ähnlichem Stellplatz101,62 €/m²110,13 €/m²
Verwaltungskosten jährlichbis 31.12.2025ab 01.01.2026
Je Wohnung/bei Eigenheim etc.343,69 €372,46 €
Je Eigentumswohnung u. ä. gem. § 41 Abs. 2 II. BV410,93 €445,32 €
Je Garage oder ähnlichem Einstellplatz 44,83 €48,58 €

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Das Team von Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. hilft Ihnen gern weiter.

Infoblatt: Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen

Mieterhöhungsformulare

Formular-Vordrucke für standardisierte Mieterhöhungen: Mieterhöhung für freifinanzierten Wohnraum (Nettomiete), Teil-Inklusiv- oder Inklusiv-Miete (Bruttomiete), Indexmiete, preisgebundenen Wohnraum

Mieterhöhungsformular

Formular-Vordruck zur Mieterhöhung für freifinanzierten Wohnraum (Nettomiete), Teil-Inklusiv- oder Inklusiv-Miete (Bruttomiete), Indexmiete, preisgebundenen Wohnraum neu, ab 1.1.2026

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