Muss der Mieter die Wohnung bei Auszug renovieren? Welche Vertragsklauseln und Renovierungsvereinbarungen gelten aktuell?
Besondern bei Auszug eines Mieters kann es zu Unstimmigkeiten über Schönheitsreparaturen kommen. Insbesondere zählen dazu das Streichen, Lackieren und Tapezieren oder die Reinigung oder Erneuerung des Bodenbelags.
Diese Arbeiten müssen von einem Mieter nur dann ausgeführt werden, wenn die Wohnung seitens des Vermieters renoviert übergeben wurde oder dem Mieter für den unrenovierten Zustand der Wohnung ein angemessener Ausgleich gewährt wurde. Allerdings bedarf es dazu einer entsprechenden, rechtssicher formulierten Klausel im Mietvertrag.
Eine unwirksame Vereinbarung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen führt nach der Rechtsprechung des BGH immer dazu, dass der Vermieter nach § 535 BGB verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen in der Wohnung des Mieters regelmäßig auszuführen, da er die überlassene Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten hat.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – aber auch der Instanzgerichte – zum Thema Schönheitsreparaturen ist komplex. Ebenso gibt es viele unterschiedliche Regelungen in den oft seit vielen Jahren bestehenden Mietverträgen.
Lassen Sie sich als Mitglied von Haus und Grund von unseren erfahrenen Juristen und Juristinnen zu dem Thema beraten, wenn Sie Fragen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen haben.
Wir empfehlen Ihnen bei Neuvermietungen die Nutzung des rechtssicheren Mietvertrags von Haus und Grund Düsseldorf, der laufend entsprechend der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung aktualisiert wird.
Nutzen Sie die einzigartigen Online-Mietverträge mit zahlreichen Extras: ständig aktualisierte Versionen, von erfahrenen Juristen erstellt, individuelle Anhänge zufügen, Daten-Übernahme aus früheren Verträgen, inklusive Wohnungsgeberbestätigung, seit Jahrzehnten bewährt.
Rechtssicherer Mietvertrag für Wohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser
Nutzen Sie unsere Vereinbarung zur Einhaltung von Nutzungshinweisen bei Mietwohnungen, z. B. Pflegehinweisen und zum richtigen Heizen und Lüften ergänzend zum Mietvertrag.
Vereinbarung zur Einhaltung von Nutzungshinweisen bei Mietwohnungen, z. B. Pflegehinweisen und zum richtigen Heizen und Lüften
Das Verlagsprogramm von Haus & Grund und weiteren Verlagen: wertvolle Ratgeber und Standardwerke rund um alle rechtlichen Fragen zu Ihrer Immobilie.
Das Ende eines Mietverhältnisses - worauf Sie jetzt achten sollten Autor Dr. Hans Reinold Horst
Schön, dass Sie da sind. Wie können wir Ihnen helfen?
0211 16905-01
Termin vereinbaren
E-Mail
Hotline anrufen