Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze, neue Kündigungssperrfrist: Die neue Mieterschutzverordnung gilt für 57 Städte in NRW.
Mieten dürfen in 3 Jahren um maximal 20% angehoben werden. Ausnahme: Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Das bedeutet die Mietpreisbremse für die Preisgestaltung bei einer Neuvermietung Ihrer Wohnungen.
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