Seit Mai 2025 gilt im Gebiet „Bilk-Mitte“ Düsseldorfs erste Soziale Erhaltungssatzung – weitere könnten folgen. Ziel der Satzung ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in bestimmten Gebieten. Durch Genehmigungspflichten bei baulichen Maßnahmen sollen soziale Verdrängungseffekte abgemildert werden.
Für die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Bestandshaltende bedeutet dies: Der Rückbau, bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen bedürfen im Satzungsgebiet einer Genehmigung – insbesondere, wenn sie zur Aufwertung der Immobilie und infolgedessen zur Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner führen können.
Erfahren Sie, wie die Satzung konkret angewendet wird und was im Bauantragsverfahren zu beachten ist.
Die IHK Düsseldorf lädt Sie in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf ein, sich in der Online-Informationsveranstaltung praxisnah zu informieren und Fragen zu stellen.
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