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Betriebskostenabrechnung und Nebenkosten

Wer eine Wohnung oder einen gewerblich genutzten Raum vermietet, sollte rechtssichere Vereinbarungen zu den monatlich anfallen Kosten treffen. Hier gilt es zu unterscheiden, ob es sich um Betriebskosten oder Nebenkosten handelt, also um singulär auftretende oder regelmäßige Kosten.

Mietvertrag: Betriebskosten richtig vereinbaren

Im Mietvertrag werden die Betriebskostenarten vereinbart, ebenso wie die Umlageschlüssel – meist nach Quadratmetern oder Personenzahl sowie die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Mietvertrags von Haus und Grund, den wir digital, aber auch noch klassisch gedruckt in unserem Webshop HUGORIA vertreiben. Dieser wird regelmäßig entsprechend Gesetzgebung und Rechtsprechung aktualisiert.

Jährliche Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskosten müssen bis zum Ende des Jahres abgerechnet werden, das auf den Abrechnungszeitraum folgt. Nur so haben Sie die Möglichkeiten, etwaige Nachforderungen geltend zu machen, wenn die Vorauszahlungen die Kosten nicht decken. Haus und Grund Düsseldorf übernimmt gern für seine Mitglieder die Betriebskostenabrechnung zu einer fairen Gebühr.

Anpassung im laufenden Mietverhältnis

Die Kosten für Energie sind aktuell sehr dynamisch. Daher stellt sich oft die Frage: Darf der Vermieter im Zuge der Steigerung der Energiekosten die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen anpassen, um hohe Nachzahlungen ihrer Mieter zu vermeiden? Wir geben Antworten auf die zentralen Fragen:

  • Können die Vorauszahlungen nur um den Betrag aus der letzten Betriebskostenabrechnung angepasst werden?
    Nein, auch zu erwartende Kostensteigerungen können berücksichtigt werden. Es ist eine Prognose über das Jahr anzustellen.
  • Kann die Erhöhung der Vorauszahlung nur mit der Betriebskostenabrechnung vorgenommen werden?
    Nein, die Abrechnung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
  • Kann der Vermieter mehr als einmal pro Abrechnung von seinem Anpassungsrecht Gerbrauch machen?
    Nein, die Vorauszahlungsanpassung kann nur einmal pro Abrechnung vorgenommen werden.

Sie haben weitere Fragen zu Betriebskostenabrechnungen oder Nebenkosten? Oder Sie möchten sich die Abrechnung kostengünstig von Haus und Grund erstellen lassen? Werden Sie Mitglied bei Haus und Grund Düsseldorf.

Seminare zu den Betriebskosten

Nutzen Sie unser Weiterbildungsangebot! Durchgeführt von den versierten Juristen und Betriebswirten von Haus und Grund Düsseldorf.

Die Seminare sind zugleich Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV.

Betriebskosten wirksam vereinbaren und rechtssicher abrechnen

Betriebskosten festlegen, richtig abrechnen und formelle Fehler vermeiden Nebenkosten, Betriebskostenarten, Abrechnung der Betriebskosten, Verwirkung, Verjährung

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